a) § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG räumt dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch unter anderem …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 21.11.2018 – XII ZB 57/18