Fu?r den Grenzwert nach § 17 VersAusglG kommt es nicht auf den Gesamtwert aller betrieblichen Versorgungsanwartschaften an, sondern auf das einzelne Anrecht. Das gilt auch fu?r verschiedene Teile oder …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 18.05.2016 – XII ZB 649/14