Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellu …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 12.12.2018 – XII ZB 387/18