Für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ist maßgeblich, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Rechtsmi …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 08.01.2020 – XII ZB 410/19