Steht einem Vater weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zu, kann von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangt werden. Die Auskunft könne jedoch abgelehnt werden, wenn der antragstellende Elternteil mit der Auskunft lediglich rechtsmissbräuchliche Ziele verfolge.
Quelle: Kanzleimarketing Familienrecht
Link: Auskunftsanspruch über die Entwicklung des Kindes