(16.11.2017) Das Bezirksamt Mitte von Berlin muss für die zeitweise Vermietung von Wohnraum für Ferienzwecke eine Ausnahmegenehmigung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen, wenn in einem anderen Bezirk gebauter Ersatzwohnraum den Verlust von Wohnraum ausgleicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Zweckentfremdung: Ersatzwohnraum darf berlinweit angeboten werden