(30.09.2019) Der 12. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hat mit Beschluss vom 20. August 2019 die Berufung von Airbnb gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zugelassen.
Quelle: IBR News
Link: Wohnungsnot: Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben