(16.02.2017) Soll eine vermietete Wohnung verkauft werden, sind die Besichtigungen ein gewisser Eingriff in die Privatsphäre des Mieters. Trotzdem muss er sie hinnehmen. Allerdings nicht unbegrenzt.
Quelle: IBR News
Link: Wohnungsbesichtigung: Muss ich Kaufinteressenten einlassen?