(04.12.2019) Werden Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume sei grunderwerbsteuerfrei, weil die Weihnachtsbäume kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur Scheinbestandteile seien. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 14.11.2019 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Weihnachtsbaumkulturen unterliegen als Scheinbestandteile nicht der Grunderwerbsteuer