(20.01.2021) Die Stadt Speyer hat die Nutzung eines zur „privaten Zimmervermietung“ umgestalteten Bordells zu Recht untersagt. Die als „Schweden-Hostel“ bekannte Örtlichkeit sei ein gegen die geltende Corona-Verordnung verstoßender Bordellbetrieb, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Der Schwerpunkt der Leistung liege auch nach der Umstellung des Geschäftsmodells nicht in der Überlassung von Zimmern zu Wohn- oder Schlafzwecken.
Quelle: IBR News
Link: Wegen Corona zur "Zimmervermietung" umgestaltetes Bordell bleibt geschlossen