(02.09.2016) Der Verband Privater Bauherren (VPB) begrüßt die Einführung beruflicher Zulassungsregeln für gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum und Immobilienmakler, die das Bundeskabinett am 31. August 2016 beschlossen hat. Über die Neuregelung der Gewerbeordnung, § 34c, sollen hauptamtliche WEG-Verwalter in Zukunft ihre Vermögensverhältnisse offenlegen, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und …
Quelle: IBR News
Link: WEG-Verwalter müssen Ausbildung nachweisen: VPB begrüßt Änderung der Gewerbeordnung