(02.10.2020) In Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine „ordnungsgemäße Verwaltung“ des Wohneigentums Pflicht. Auch bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung. Nur: Was ist damit genau gemeint?
Quelle: IBR News
Link: WEG-Recht: Was ist mit "ordnungsgemäßer Verwaltung" gemeint?