(12.12.2018) Mit Urteil vom gestrigen Tag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Wassergebühren durch die Stadt Kassel für das Jahr 2012 für rechtswidrig erklärt.
Quelle: IBR News
Link: Wassergebührenbescheide der Stadt Kassel sind rechtswidrig