(15.03.2017) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, in welchem Umfang sich Gerichte mit vom Mieter vorgetragenen Härtegründen bei der Entscheidung über eine Fortsetzung eines Mietverhältnisses nach § 574 Abs. 1 BGB auseinanderzusetzen haben.
Quelle: IBR News
Link: Wann ist ein Mietverhältnis wegen unzumutbarer Härte fortzusetzen?