(26.11.2021) Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften sollten ihr Gemeinschaftseigentum kontinuierlich pflegen und instandhalten sowie zusätzlich Rücklagen für die Instandsetzung bilden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied kürzlich (Aktenzeichen: V ZR 225/20), dass selbst ein erheblicher Sanierungsstau des Gemeinschaftseigentums grundsätzlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung beseitigt werden muss.
Quelle: IBR News
Link: VPB warnt: Sanierungsstau in Wohneigentumsanlage kann am Ende teuer kommen