VPB: Vorsicht, wenn Haushersteller Sicherheiten verlangen!

(19.10.2017) “Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten” so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §641). Baufirmen müssen also erst das Haus bauen, bevor sie ihr Geld bekommen. Kaum eine Baufirma hat aber genug Kapital, um über Monate Mitarbeiter zu bezahlen und Material zu kaufen. Deshalb stellen die Firmen zwischendurch immer wieder Abschlagsrechnungen und mildern so ihre Vorleistungspflicht.

Quelle: IBR News
Link: VPB: Vorsicht, wenn Haushersteller Sicherheiten verlangen!

VPB: Vorsicht, wenn Haushersteller Sicherheiten verlangen!

Ähnliche Beiträge

Auftragseingang im Februar wieder leicht im Minus

Wohnungsbau legt leicht zu – Wirtschaftstiefbau deutlich im Minus – seit 2024 fällt Bund als Investor nahezu aus (25.04.2025) Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe1 für den Monat Februar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat2 ein reales Orderminus von 0,5 Prozent, gegenüber dem Vormonat3 Januar von 7,5 Prozent. “Der deutliche Anstieg des Auftragseingangs im

Ende der Dauerflaute nur bei wirtschaftspolitischem Umsteuern

(25.04.2025) Anlässlich der erneut gesenkten Wachstumsprognosen in der Frühjahrsprojektion 2025 der Bundesregierung wie auch der Wachstumsprognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: Quelle: IBR News Link: Ende der Dauerflaute nur bei wirtschaftspolitischem Umsteuern

Flüchtlingsunterkunft statt Garni-Hotel: Eigentümerin darf Pachtvertrag fristlos kümdigen

(25.04.2025) Wer ein Gebäude zum Betrieb eines Garni-Hotels gepachtet hat, darf es nicht ohne Erlaubnis der Eigentümerin in eine Flüchtlingsunterkunft umwandeln. Flüchtlinge nutzten das Gebäude so anders als Hotelgäste, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, entschied das OLG Celle. Quelle: IBR News Link: Flüchtlingsunterkunft statt Garni-Hotel: Eigentümerin darf Pachtvertrag fristlos kümdigen