(16.11.2016) Seit dem 1. November 2015 müssen Mieter und Vermieter laut Bundesmeldegesetz sowohl den Einzug als auch den Auszug eines Mieters bei der Meldebehörde melden. Der Gesetzgeber will damit Scheinanmeldungen verhindern, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Seit 1. November 2016 hat sich etwas geändert: Nun müssen Vermieter den Auszug eines Mieters nicht mehr melden.
Quelle: IBR News
Link: VPB: Vermieter müssen Einzugsbestätigungen ausstellen