VPB: Lückenhafter Verbraucherschutz beim Ausbauhaus

(13.11.2019) Private Bauherren, die sich für ein Ausbauhaus entscheiden, müssen im Vorfeld genau prüfen, was sie sich einkaufen und welche Arbeiten sie tatsächlich selbst erledigen müssen. Normalerweise könnten sie das in der Baubeschreibung nachlesen, die ihnen seit Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 für alle seitdem geschlossenen Verbraucherbauverträge zusteht. Beim Ausbauhaus allerdings, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), haben die Bauherren oft gar kein Recht auf eine umfassende Bau- und Leistungsbeschreibung.

Quelle: IBR News
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