(06.11.2020) Zum 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es überführt die bislang geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in ein einheitliches Gesetz und bereinigt Widersprüche und begriffliche Unstimmigkeiten. Der Verband Privater Bauherren (VPB) hält das GEG für einen Zwischenschritt mit Augenmaß.
Quelle: IBR News
Link: VPB hält GEG für Zwischenschritt mit Augenmaß: Bauherren brauchen in Zukunft noch mehr unabhängige Beratung