(14.02.2018) Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus im Bestand kauft, in dem der Verkäufer am 1. Februar 2002 noch selbst gewohnt hat, der muss innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Übernahme die sogenannten Nachrüstpflichten erledigen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Nachrüstpflichten sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschrieben.
Quelle: IBR News
Link: VPB: Beim Altbaukauf an Nachrüstpflichten denken!