(18.01.2017) Private Bauherren haben das Recht auf Sicherheiten. Der Gesetzgeber gesteht ihnen – wenn Abschlagszahlungen verlangt werden – bei Errichtung oder Umbau eines Hauses eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme zu. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Quelle: IBR News
Link: VPB: Bauunternehmer kann Art der Sicherung wählen