(08.11.2017) Das neue Bauvertragsrecht tritt am 01.01.2018 in Kraft. Bauherren sollten bereits jetzt keine Verträge nach altem Recht mehr unterzeichnen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Zum Beispiel sollten sie nicht auf die sogenannte Baubeschreibung verzichten, die ihnen ab 2018 vor allem im Schlüsselfertigbau und vom Bauträger gesetzlich zusteht.
Quelle: IBR News
Link: VPB: Bauherren sollten auf Baubeschreibung bestehen