(05.11.2020) Vor dem Einzug in die eigene Immobilie steht die Bauabnahme. Die Bauabnahme ist der wichtigste Rechtsakt nach der Unterzeichnung des Vertrags – und sollte deshalb auch angesichts der auslaufenden Mehrwertsteuersenkung zum Jahresende nicht übereilt erklärt werden, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Quelle: IBR News
Link: VPB: Bauherren sollten Abnahme nicht übereilt erklären