(15.11.2017) In rund sechs Wochen, am 1. Januar 2018, tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Es bringt privaten Bauherren mehr Rechte. Bauherren können aber bereits jetzt von der Gesetzesänderung profitieren, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Er empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen ab sofort in alle Bauverträge hinein zu verhandeln. Das geht, denn Baufirmen und Bauherren genießen Vertragsgestaltungsfreiheit.
Quelle: IBR News
Link: VPB: Bauherren brauchen verbindlichen Einzugstermin