(26.06.2019) Private Bauherren haben das Recht auf eine umfassende Baubeschreibung. Sie muss ihnen vorvertraglich übergeben werden. So regelt es das Bauvertragsrecht für alle seit dem 1. Januar 2018 unterzeichneten Verbraucherbauverträge. Was genau „vorvertraglich“ bedeutet, daran scheiden sich die Geister. Der Verband Privater Bauherren (VPB) gibt zu bedenken, dass die erste Baubeschreibung als Auftakt für die eigentlichen Verhandlungen über die Leistung gedacht ist.
Quelle: IBR News
Link: VPB: Baubeschreibungen sollen Vergleich ermöglichen