(15.02.2017) Bis Ende 2017 müssen laut Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofeneinsätze, mit Daten auf dem Typschild vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984, stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden, sofern sie die Grenzwerte nicht mehr erfüllen. Es gibt kaum Ausnahmen.
Quelle: IBR News
Link: VPB: Alte Kamine 2017 ersetzen oder sanieren