(05.10.2017) Zum Jahreswechsel tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Es bringt viele Vorteile für private Bauherren, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Zum Beispiel haben Bauherren als Verbraucher dann erstmals das Recht auf die Herstellung und Herausgabe konkreter Pläne und Berechnungen für ihr zukünftiges Haus. Die sind nötig, um beweisen zu können, dass das Haus geltendem Recht entspricht.
Quelle: IBR News
Link: VPB: 2017 schon Bauunterlagen einfordern!