"Vormiete" nicht aus anderem Marktsegment

(29.10.2020) Ein Ver­mie­ter kann sich für die zu­läs­si­ge Höchst­mie­te nicht auf die vom vor­he­ri­gen Mie­ter zu­letzt ge­schul­de­te “ Vor­mie­te“ be­ru­fen, wenn er die Wohn­räu­me zwi­schen­zeit­lich als Büro ver­mie­tet hatte. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Ur­teil vom 19.08.2020 ent­schie­den.

Quelle: IBR News
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