(29.10.2020) Ein Vermieter kann sich für die zulässige Höchstmiete nicht auf die vom vorherigen Mieter zuletzt geschuldete “ Vormiete“ berufen, wenn er die Wohnräume zwischenzeitlich als Büro vermietet hatte. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.08.2020 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: "Vormiete" nicht aus anderem Marktsegment