Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtert

(04.10.2024) Seit 1. Oktober 2024 gelten neue Regelungen für grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen. Deutsche Gerichte können nunmehr innerhalb der EU Parteien und ihre Vertreter per Videokonferenz zur Gerichtsverhandlung zuschalten und anhören, ohne dass es dafür eines Rechtshilfeersuchens bedarf.

Quelle: IBR News
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Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtert

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