(05.12.2018) Der einheitliche Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 14.07.2016 zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3a des Bahnprojekts Stuttgart 21 der DB Netz AG und zur Straßenplanung „Südumgehung Plieningen“ des Landes Baden-Württemberg ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit zwei Urteilen vom 20.11.2018 entschieden und damit den Klagen zweier Naturschutzverbände teilweise stattgegeben, die Revision aber zugelassen.
Quelle: IBR News
Link: VGH Mannheim verwirft Planfeststellungen im Zusammenhang mit Stuttgart 21