(25.01.2018) Zwei Grundstückseigentümer aus Frankfurt am Main bleiben auf den ihnen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm entstandenen Kosten sitzen. Ihre Klagen auf Erstattung der Aufwendungen hatten vor dem Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel keinen Erfolg. Die Schallschutzmaßnahmen hatten den von landenden Flugzeugen auf der Landebahn Nord-West des Flughafens ausgehenden Lärm von den Wohnhäusern der Kläger abhalten sollen (Urteile vom 23.01.2018, Az.: 9 A 1852/14/.T und 9 A 814/13.T).
Quelle: IBR News
Link: VGH Hessen versagt Erstattung von Aufwendungen für Schallschutz gegen Fluglärm