(19.02.2020) Der Verwalter, der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gem. § 12 Abs. 1 WEG zu erteilen, muss die Kosten des Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht selber tragen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 18.10.2019,
Quelle: IBR News
Link: Verwalter zur Veräußerungszustimmung verurteilt: Trägt er die Verfahrenskosten?