Verwalter zur Veräußerungszustimmung verurteilt: Trägt er die Verfahrenskosten?

(19.02.2020) Der Verwalter, der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gem. § 12 Abs. 1 WEG zu erteilen, muss die Kosten des Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht selber tragen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 18.10.2019,

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