(28.03.2017) Nach Aussage der Bundesregierung sind die Klageverfahren bei Fernstraßenprojekten durch die Einsetzung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und einzige Gerichtsinstanz für Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Bundesfernstraßenvorhaben betreffen, um ein bis anderthalb Jahre verkürzt.
Quelle: IBR News
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