Verkehrssicherungspflichten können auch schon vor der offiziellen Ladenöffnungszeit bestehen

(10.01.2016) Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass einer Kundin, welche bereits vor der Ladenöffnungszeit in einer Bäckerei einkauft und dabei über eine am Boden liegende Palette stolpert, ein Schadensersatzanspruch zusteht, wobei der Senat allerdings auch von einer nicht unerheblichen Mitverschuldensquote der Geschädigten ausgeht.

Quelle: IBR News
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