Verjährt Auskunftsanspruch zu Miethöhe? – Zwischenlösung in Sicht

(25.05.2023) Mie­ter haben das Recht zu er­fah­ren, wie sich die Höhe ihrer Miete be­rech­net – ob und ab wann die­ser An­spruch auf Aus­kunft ver­jäh­ren kann, steht der­zeit beim Bun­des­ge­richts­hof auf dem Prüf­stand. Nach ers­ter Ein­schät­zung durch den zu­stän­di­gen Senat schien sich eine sa­lo­mo­ni­sche Lö­sung ab­zu­zeich­nen: Dem­nach würde ein An­spruch auf Aus­kunft zwar durch­aus ver­jäh­ren – al­ler­dings nicht wie bis­her drei Jahre nach Be­ginn des Miet­ver­hält­nis­ses.

Quelle: IBR News
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Verjährt Auskunftsanspruch zu Miethöhe? – Zwischenlösung in Sicht

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