(30.01.2017) Im ursprünglichen Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden die Regeln zur Kreditvergabe erheblich verschärft. Insbesondere hatte der Gesetzgeber den entscheidenden Satz, dass die neuen Regeln nicht bei Kreditverträgen gelten, die zum Bau oder zur Renovierung von Wohnimmobilien dienen sollen, weggelassen. Im Ergebnis hatten vor allem junge Familien und Senioren kaum noch Zugang zu Immobilienkrediten.
Quelle: IBR News
Link: Vergabe von Wohnimmobilienkrediten soll wieder leichter werden