(31.10.2016) Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die LBS Landesbausparkasse Südwest abgemahnt. Diese sieht in Anlehnung an die neuen Musterbedingungen der Branche vom 21.03.2016 ein Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss eines Bausparvertrages. Die Bausparkasse solle zu diesem Zeitpunkt auch dann zur Kündigung berechtigt sein, wenn Verbraucher noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen haben.
Quelle: IBR News
Link: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt LBS ab: Kein Kündigungsrecht nach 15 Jahren