Verbände werden am 29. März im Bundestag zum Sachkundenachweis angehört
(28.03.2017) “Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter dient dem Verbraucherschutz. Er wird dem Anspruch und der langjährigen Forderung der Branche nach einer Berufszulassungsregelung gerecht. Wir wünschen uns nun einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.” Das sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag am 29. März 2017.
Quelle: IBR News
Link: Verbraucher erwarten von Maklern und Verwaltern zu Recht ein hohes Maß an Sach- und Fachverstand