Unterschwellenvergabeordnung: Stellungnahme der Bundesingenieurkammer

(12.10.2016) Zur Verbändeanhörung am 10.10.2016 im BMWi hat die Bundesingenieurkammer die unten aufgeführte Stellungnahme abgegeben. Darin spricht sich die Bundesingenieurkammer gegen eine Einbeziehung der freiberuflichen Leistungen in die UVgO aus. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), BAK, Deutscher Anwaltsverein und die Wirtschaftsprüfer haben sich gegen die Einbeziehung freiberuflicher Leistungen ausgesprochen, welche auch bisher nicht Gegenstand der VOL/A waren. Die Vergabe freiberuflicher Leistungen soll auch weiterhin im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Vorschriften erfolgen.

Quelle: IBR News
Link: Unterschwellenvergabeordnung: Stellungnahme der Bundesingenieurkammer

Unterschwellenvergabeordnung: Stellungnahme der Bundesingenieurkammer

Ähnliche Beiträge

Wann darf eine Wohnung als Ferienwohnung vermietet werden?

(16.06.2025) In den letzten Jahren gab es in deutschen Großstädten einen regelrechten Boom bei Ferienwohnungen. Städtereisen, Eventtourismus und Urlaub in Deutschland wurden immer mehr zum Trend. Hotelzimmer sind teuer – gerade für Familien oder Gruppen. Manchmal werden Wohnungen nicht durch die Eigentümer, sondern durch die Mieter an Touristen vermietet. Die von Feriengästen zu erzielende Miete

Elektronisch beurkunden: Neues Gesetz soll Digitalisierung voranbringen

(16.06.2025) Das Bundesjustizministerium will notarielle Urkunden in Zukunft auch elektronisch ermöglichen – etwa per Unterschriftenpad – und hat dazu einen Referentenentwurf veröffentlicht. Ziel ist ein vollständig digitales Verfahren ohne Medienbruch. Quelle: IBR News Link: Elektronisch beurkunden: Neues Gesetz soll Digitalisierung voranbringen

Justizministerium plant Online-Verfahren für Klagen vor Amtsgerichten

(16.06.2025) Geldforderungen vor Amtsgerichten sollen künftig in einem nutzerfreundlichen, strukturierten und vollständig digitalen Verfahren eingeklagt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am Freitag veröffentlicht hat. Quelle: IBR News Link: Justizministerium plant Online-Verfahren für Klagen vor Amtsgerichten