(12.10.2016) Zur Verbändeanhörung am 10.10.2016 im BMWi hat die Bundesingenieurkammer die unten aufgeführte Stellungnahme abgegeben. Darin spricht sich die Bundesingenieurkammer gegen eine Einbeziehung der freiberuflichen Leistungen in die UVgO aus. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), BAK, Deutscher Anwaltsverein und die Wirtschaftsprüfer haben sich gegen die Einbeziehung freiberuflicher Leistungen ausgesprochen, welche auch bisher nicht Gegenstand der VOL/A waren. Die Vergabe freiberuflicher Leistungen soll auch weiterhin im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Vorschriften erfolgen.
Quelle: IBR News
Link: Unterschwellenvergabeordnung: Stellungnahme der Bundesingenieurkammer