(27.03.2017) Nach einigen Vertagungen wurde die “kleine BRAO-Reform” am 23.03.2017 spätabends vom Bundestag beschlossen. Der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) begrüßt in einer Mitteilung die Verabschiedung des Gesetzes, da es das Problem von Versorgungslücken bei langen Zulassungsverfahren, das insbesondere für Syndikusanwälte bestehe, aufgreifte. Hier werde durch die Neuregelung rückwirkend eine Mitgliedschaft ab dem Tag des Zulassungsantrags ermöglicht.
Quelle: IBR News
Link: Unternehmensjuristen begrüßen "kleine BRAO-Reform": Versorgungslücke geschlossen