Überwachungspflicht für Betone auf Baustellen der Überwachungsklasse 2 und 3

(07.03.2017) Die Sicherheit von Bauwerken wird maßgeblich durch die Auswahl und Qualität der zur Verwendung kommenden Baustoffe beeinflusst. Um die Qualitätsanforderungen auf die spätere Nutzung am Bauwerk und an die Beanspruchung des Baustoffes abzustimmen, teilt das technische Regelwerk für Betonarbeiten den Baustoff Beton in drei Überwachungsklassen ÜK1, ÜK2 und ÜK3 ein, deren Anforderungsniveau von ÜK1 bis ÜK3 zunimmt.

Quelle: IBR News
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Überwachungspflicht für Betone auf Baustellen der Überwachungsklasse 2 und 3

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Auch nicht im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Anwalt darf Berufung nicht per Fax einlegen

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