(06.08.2020) Die unverschlüsselte Übersendung von sensiblen Informationen per Fax durch eine Behörde verstößt gegen den Datenschutz. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Bescheid stattdessen auf sicherem Weg zum Empfänger gelangen kann. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 22.07.2020 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Übermittlung von personenbezogenen Daten per Fax