(13.09.2024) Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt es, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen nicht nur durch die Beseitigung vertikaler Strukturen zu ersetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12.09.2024 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Über Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen muss neu verhandelt werden