(23.12.2021) Wie von der Mindestlohnkommission empfohlen, steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2022 von 9,60 auf 9,82 Euro. Bieter sollten die Erhöhung bei ihrer Preiskalkulation berücksichtigen – und auch an die nächste, schon beschlossene Stufe denken. Zum 1. Juli des kommenden Jahres steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro. Für Minijobs bedeutet das, dass die maximal mögliche Stundenzahl, die jemand beschäftigt ist, sinkt, wollen Arbeitgeber unterhalb der 450-Euro-Grenze bleiben.
Quelle: IBR News
Link: Turnusmäßige Erhöhung des Mindestlohns