(02.05.2018) Auf ihrer halbjährlichen Hauptversammlung am 27.04.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern dem Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und deren Geschäftsführung Entlastung hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2017 – einschließlich des Haushalts für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) – erteilt. Vorausgegangen war nach Angaben der BRAK eine kontroverse Diskussion insbesondere zum Haushalt und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) sowie ein umfassender Bericht des Schatzmeisters.
Quelle: IBR News
Link: Trotz Pannen beim beA: BRAK-Präsidium genießt weiterhin Vertrauen der Hauptversammlung