(24.03.2017) Seit dem 1. Mai 2011 gilt das Thüringer Vergabegsetz im Baubereich ab 50.000 Euro und bei Liefer- und Dienstleistungen ab 20.000 Euro. 2017 soll nun das Gesetz durch die Landesregierung evaluiert werden . Vorab führte die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern eine Umfrage durch, bei der 2.600 Unternehmen verschiedener Branchen, etwa Speditionen, Baugewerbe oder Ingenieurbüros zu ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Vergabegesetz befragt wurden. 520 nahmen schlussendlich an der Umfrage aktiv teil.
Quelle: IBR News
Link: Thüringen: Reformbedarf bei Landesvergabegesetz