(14.11.2019) Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob eine vorformulierte Klausel wirksam ist, nach der sich ein auf sechs Monate befristeter Makler-Alleinauftrag automatisch um weitere drei Monate verlängert, wenn er nicht gekündigt wird.
Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags