(01.04.2021) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts abschließen.
Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts