(12.12.2018) Der unter anderem für Ansprüche aus Verträgen über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Klage einer Wohnungsgenossenschaft, die feststellen lassen will, dass die an ihren Wohnungen bestellten städtischen Belegungsrechte entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht unbefristet bestehen, sondern nach Ablauf von 20 Jahren seit Bezugsfertigkeit enden.
Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Unbefristete Sozialbindung einer Wohnungsgenossenschaft?