(23.02.2017) Der Beklagte ist seit dem 01.07.1977 Mieter einer 27 qm großen Zweizimmerwohnung in Berlin. Die Klägerin hat die Wohnung im Jahr 2008 durch Zuschlag im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und ist als Vermieterin in den Mietvertrag eingetreten. Der Ehemann der Klägerin betreibt nach ihrer Darstellung im ersten Geschoss des Vorderhauses des Anwesens, in dem sich die vom Beklagten genutzte Wohnung befindet, ein Beratungsunternehmen.
Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des Vermieters?